Das neue Sorgerecht ist seit Mitte 2014 in Kraft. Neu ist seitdem, dass getrennte oder geschiedene Väter, die das Sorgerecht für ihr Kind bisher nicht besassen, dieses beantragen können – auch gegen den Willen der Mutter. Nun zeigt sich: Die grosse Nachfrage bleibt aus. Er habe mit einem grösseren Run gerechnet, sagt Patrick Moser, Leiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Basel-Stadt, zu SRF. «Mittlerweile haben wir aber festgestellt, dass der Bedarf nicht so gross ist.»Noch bis Ende Juni 2015 können getrennte oder geschiedene Väter rückwirkend das gemeinsame Sorgerecht beantragen.