Strafanzeige gegen Verantwortliche des Finfisher-Herstellers
„Ein solches Ausspähen von Daten ist strafbar“, sagte der Marburger Rechtsprofessor Christoph Safferling. „Wenn so etwas von ausländischen Behörden betrieben wird, ist das nicht nur ein Angriff auf den privaten Lebensbereich der betroffenen Personen“, sagte Safferling, „dann sind auch Interessen der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Damit liegt ein Fall für den Staatsschutz vor.“
Nach Recherchen von Capital wurden das Referat für Cyberspionage beim Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt über den Fall informiert. Sollten die Ermittler Hinweise auf elektronische Angriffe fremder Nachrichtendienste finden, werde man prüfen, ob eine Straftat wie etwa geheimdienstliche Agententätigkeit vorliege, sagte Oberstaatsanwalt Marcus Köhler, Sprecher beim Bundesgerichtshof auf Anfrage.
Bei der Staatsanwaltschaft München ist bereits eine Strafanzeige gegen Verantwortliche des Finfisher-Herstellers eingegangen. Die Menschenrechtsorganisationen Privacy International und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begründen darin den Verdacht, dass sich Firmen-Mitarbeiter der Beihilfe zum Ausspähen von Daten schuldig gemacht haben könnten. Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass ausländische Sicherheitsbehörden – darunter auch aus Bahrain – in engem Kontakt mit dem IT-Support des Finfisher-Herstellers standen.
„Wir regen an, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen und zeitnah Akten, Computerdateien und Emailkorrespondenz sicherzustellen, um aus der firmeninternen Kommunikation Informationen zum Hintergrund der Tat und insbesondere der individuellen Verantwortung einzelner Mitarbeiter der FinFisher Labs GmbH zu erhalten“, heißt es in der Anzeige, die Capital vorliegt. „Da zu befürchten ist, dass wichtige Beweismittel verloren gehen, regen wir an, bereits vor Stellung des Strafantrages mit den Ermittlungen zu beginnen.“ Die Firma Gamma International hatte sich vergangenes Jahr in FinFisher umbenannt.