FinFisher im Visier des Generalbundesanwalts

Eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hat ergeben, dass die Ermittlungen bezüglich der Überwachung bahrainischer Oppositioneller in Deutschland noch nicht abgeschlossen sind. Der Einsatz der Spionagesoftware FinFisher innerhalb des Bundesgebietes wird weiterhin vom Generalbundesanwalt geprüft.

Am 26. Januar dieses Jahres hatten zahlreiche Abgeordnete und die Fraktion Die Linke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (PDF). Gegenstand der Anfrage waren Ermittlungen gegen eine deutsch-britische Software-Firma wegen der illegalen Überwachung von Oppositionellen in Bahrain und Deutschland. Die Antwort der Bundesregierung zeigt dabei (PDF), dass einige Fragen noch nicht abschließend geklärt sind.

Bereits im Herbst des letzten Jahres hatte das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) in Berlin Strafanzeige gegen die deutsch-britische Firma Gamma gestellt, die für die Entwicklung der Spionagesoftware FinFisher verantwortlich ist. Im Dezember des letzten Jahres hieß es jedoch, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien. Allerdings ist das Thema noch nicht für den Generalbundesanwalt abgeschlossen, der beim Bundesgerichtshof einen Beobachtungsvorgang angelegt hat. In diesem wird geprüft, „ob ein Anfangsverdacht einer geheimdienstlichen Agententätigkeit zu bejahen ist.

Überwachungstechnik wird ins Ausland geliefert

Ebenfalls Gegenstand der Anfrage waren Fragen zu den Kosten für die Beschaffung des sogenannten Staatstrojaners FinSpy 4.20 von der Firma Gamma. Doch diese Auskünfte hielt die Bundesregierung für geheimhaltungsbedürftig und veröffentlichte diesen Teil der Antwort als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ und somit nicht öffentlich. Netzpolitik.org wurde jedoch auch dieser Teil der Antwort zugespielt (PDF), der zeigt, dass das Bundeskriminalamt die Software für fast 150.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer erworben hat, von denen bereits über 100.000 Euro gezahlt wurden. Eingesetzt wurde die Software jedoch noch nie, da die Firma CSC Solution GmbH Deutschland festgestellt hatte, dass die Software nicht den Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) entspricht. Eine Weiterentwicklung oder Änderung der Software ist hingegen nicht vorgesehen.

Ebenfalls wurde durch die Anfrage aufgezeigt, dass Genehmigungen zur Auslieferung von Spähsoftware ins Ausland erteilt wurden. So beispielsweise für IMSI-Catcher an Marokko und Montenegro oder Software zur Entschlüsselung von Satelliten-Kommunikationssystemen nach Ägypten, Indien und die Schweiz. Nach Indonesien und Taiwan durften Systemkomponenten für Monitoring Center ausgeliefert werden und Nigeria erhielt eine SAP-Software mit Verschlüsselungsbibliothek.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass die wachsende Gefahr durch anhaltende Spionage fremder Nachrichtendienste und Hackergruppen für Bürger, Staat und Wirtschaft wahrgenommen werde. Das Ziel der Digitalen Agenda ist es daher, dass die „Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard“ wird und so zum Beispiel das Konzept der De-Mail ausgebaut werde. Wie dieses Vorhaben allerdings mit den Vorstößen zur Entschlüsselung der Kommunikation in Einklang zu bringen ist, bleibt offen.

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