Antrag auf Haftaussetzung bis zu Entscheidung über Rajab abgelehnt
Manama – Bahrains Justiz hat einen Antrag des
inhaftierten schiitischen Menschenrechtsaktivisten Nabil Rajab
abgelehnt, seine Haft bis zur Entscheidung eines Berufungsgerichts
auszusetzen. Rajab habe an der Sitzung des Gerichts am Montag
teilgenommen, sich aber nicht selbst geäußert, teilte sein Anwalt
Mohammad al-Jishi über den Internet-Kurznachrichtendienst Twitter
mit.
Der Leiter des Zentrums für Menschenrechte in Bahrain war Mitte
August wegen der Teilnahme an einer verbotenen Demonstration zu drei
Jahren Haft verurteilt worden.
Der 48-Jährige war am Freitag in den Hungerstreik getreten, um
gegen das Verbot zur Teilnahme an der Trauerfeier für seine kürzlich
verstorbene Mutter zu protestieren. Die Justiz hatte ihm zwar die
Teilnahme an der Beerdigung erlaubt, ihm aber die ebenfalls
zugesagte Anwesenheit bei der dreitägigen Trauerzeit wieder
gestrichen, weil er während der Beerdigung zu Demonstrationen
aufgerufen habe. Damit habe er gegen seine Auflagen verstoßen,
erklärten die Behörden des Golfemirats. Am 16. Oktober steht eine
Anhörung vor einem Berufungsgericht an.
Im Februar 2011 hatte es wochenlange Proteste der schiitischen
Mehrheit gegen die sunnitische Herrscherfamilie der Al-Khalifa
gegeben, die den Inselstaat seit Jahrhunderten beherrscht. Da das
Königshaus der Proteste nicht Herr wurde, rief es schließlich
saudiarabische Truppen zur Hilfe, die den Aufstand blutig
niederschlugen. Dutzende Demonstranten und Aktivisten wurden
anschließend zu hohen Haftstrafen verurteilt. Nach Angaben der
Menschenrechtsorganisation FIDH wurden seit Beginn der Proteste 80
Menschen getötet.
(APA, 8.10.2012)