Die beteiligten Organisationen weisen diese Entscheidung zurück und kritisieren, dass die NKS damit einen zu hohen Beweisstandard voraussetzt. Ihren Vorwurf, der bahrainische Geheimdienst habe Oppositionelle und Journalisten mit Hilfe von Trovicor-Technik überwacht und verfolgt, halten die Beschwerdeführer weiter für hinreichend belegt. Sie werden weitere Schritte prüfen, wie gegen das Unternehmen vorgegangen werden kann.
“Gerade bei vertraulichen Geschäften wie im Bereich der Überwachungstechnologie kann man den Opfern schwerster Menschenrechtsverletzungen keine lückenlose Beweispflicht auferlegen”, sagte Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. “Wenn man die Messlatte so hoch anlegt, verliert das OECD-Beschwerdeverfahren seinen Sinn.”
“Die faktische Ablehnung unserer Beschwerde gegen Trovicor ist eine Enttäuschung, aber sie wird den Kampf gegen digitale Waffen nicht stoppen”, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. “International setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass der grenzenlose Einsatz digitaler Überwachungstechnik eine Gefahr für Pressefreiheit und andere Menschenrechte darstellt.” Als Beleg verwies Mihr auf die kürzliche Einigung, Überwachungstechnologien in das Wassenaar-Abkommen für Waffenexportkontrollen einzubeziehen (http://bit.ly/18jMZsj).
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen halten Firmen dazu an, bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechtsstandards zu wahren und entsprechende negative Folgen ihrer Tätigkeit zu vermeiden. Die am 6. Februar eingereichte Beschwerde zielte darauf ab, Trovicors Verträge mit Bahrain und anderen autoritären Staaten offenzulegen, auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit zu prüfen und falls nötig zu kündigen (http://bit.ly/1dRCsmp).
An ihrer im Kern ablehnenden Entscheidung hält die NKS auch nach einem Widerspruch der Beschwerdeführer fest. Die britische NKS hatte hingegen Ende Juni eine parallele Beschwerde gegen das Unternehmen Gamma International zur vertieften Prüfung angenommen (http://bit.ly/17IoeEU).
Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)