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Vaduz. – Das Steuerinformationsabkommen mit Südafrika regelt die Amtshilfe bei vermuteten Steuerdelikten und hält sich inhaltlich an die internationalen OECD-Regeln. Beide Staaten seien sich einig, dass sie ihre Beziehungen im Steuerbereich entwickeln wollten, teilte die Regierung in Vaduz am Mittwoch mit. Im Vordergrund steht der Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
OECD-Musterabkommen
Ein solches DBA hat das Fürstentum mit dem Königreich Bahrain ausgehandelt. Das Abkommen folgt laut der Liechtensteiner Regierung weitgehend dem OECD-Musterabkommen und regelt überdies die Anwendung auf liechtensteinische Vermögensstrukturen wie Stiftungen, Anstalten, Fonds oder Trusts. (sda)